Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb gemüslich (nachfolgend „Betrieb“) und seinen Kund:innen über den Bezug von Gemüse aus laufender landwirtschaftlicher Urproduktion im Rahmen einer Saison.
Der Betrieb wird als eigenständiger landwirtschaftlicher Einzelbetrieb geführt.
2. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand ist der regelmäßige Bezug von Gemüse aus der laufenden landwirtschaftlichen Urproduktion des Betriebs während der vereinbarten Saison.
2. Der Bezug erfolgt im Rahmen eines sogenannten Gemüse- bzw. Saisonanteils. Dieser stellt keinen Ernte-, Produktions- oder Beteiligungsanteil dar, sondern dient ausschließlich als organisatorischer Bezugsrahmen für die maximale Abgabemenge je Abholzeitraum.
3. Das angebotene Gemüse entsteht im Rhythmus der Saison. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Sorten, Mengen, Qualitäten, Größen, Aussehen oder Zusammensetzungen.
4. Angaben zu durchschnittlichen Mengen oder Sorten dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
3. Saison, Vertragsdauer und Einstieg
1. Der Vertrag wird jeweils für die Dauer einer Saison abgeschlossen. Eine Saison umfasst in der Regel ca. 26 Wochen und erstreckt sich üblicherweise von Mitte Mai bis Mitte November.
2. Der konkrete Saisonbeginn und das Saisonende werden vorab bekanntgegeben. Geringfügige witterungs- oder betrieblich bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten.
3. Ein Einstieg ist ausschließlich vor Saisonbeginn möglich und gilt für die gesamte Dauer der Saison.
4. Eine vorzeitige Beendigung, Pausierung oder Rückerstattung während der laufenden Saison ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Gründe vorliegen.
4. Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Der Preis für den Gemüsebezug wird vor Saisonbeginn bekanntgegeben.
2. Der Preis stellt ein Entgelt für landwirtschaftliche Erzeugnisse dar und basiert auf einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation des Betriebs.
3. Die Zahlung erfolgt wahlweise:
– als Einmalzahlung zu Saisonbeginn oder
– in Teilbeträgen per SEPA-Lastschrift während der Saison, sofern angeboten.
4. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von tatsächlicher Abholung oder individueller Nutzung des bereitgestellten Gemüses.
5. Die Offenlegung betrieblicher Kosten dient ausschließlich der Transparenz und Information und begründet keinerlei Mitverantwortung, Kostenbeteiligung oder Ansprüche der Kund:innen.
5. Abholung und Bereitstellung
1. Das Gemüse wird wöchentlich aus der jeweils aktuellen Urproduktion bereitgestellt.
2. Die maximal abholbare Menge je Sorte wird wöchentlich bekanntgegeben.
3. Die Kund:innen entnehmen das Gemüse innerhalb der vorgesehenen Abholzeiten selbstständig und in eigener Verantwortung.
4. Abholtage, Abholzeiten und Abholort (Betriebsgelände/Feld) werden vor Saisonbeginn bekanntgegeben.
5. Eine Abholung außerhalb der vorgesehenen Zeiten ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
6. Werden mehrere Abholtage vereinbart, so wird auf den ersten Abholtag hin frisch geerntet. Mit zunehmender Dauer des Abholzeitraums können natürliche Qualitätsveränderungen auftreten. Ein Anspruch auf Ersatz, Nachlieferung oder Rückerstattung wegen verminderter Frische aufgrund späterer Abholung innerhalb der vereinbarten Abholtage besteht nicht.
6. Für die Abholung ist ein eigenes Gebinde (z. B. Korb, Kiste, Tasche) mitzubringen.
6. Aufteilung und Richtmengen
1. Nach der Ernte wird das verfügbare Gemüse sortenrein vorbereitet (gebündelt, gezählt oder gewogen).
2. Auf Basis der Gesamtmenge je Sorte und der Anzahl der Saisonanteile wird eine maximale Entnahmemenge je Sorte berechnet und kommuniziert.
3. Die Entnahme erfolgt eigenverantwortlich bis zur jeweils bekanntgegebenen Richtmenge.
4. Es besteht kein Anspruch auf vollständige Ausschöpfung der Richtmenge.
7. Tauschkiste
1. Es kann optional eine Tauschkiste angeboten werden.
2. Diese dient ausschließlich dem freiwilligen Austausch zwischen Kund:innen.
3. Ein Anspruch auf Tausch oder bestimmte Produkte besteht nicht.
8. Mitarbeit
1. Eine freiwillige Mitarbeit von Kund:innen ist möglich, jedoch nicht verpflichtend.
2. Aus freiwilliger Mitarbeit entstehen keine Ansprüche auf größere, zusätzliche oder andere Gemüsemengen.
3. Durch Mitarbeit wird kein Arbeits-, Dienst- oder sonstiges Rechtsverhältnis begründet.
9. Nichtabholung
1. Für nicht oder verspätet abgeholtes Gemüse besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Rückerstattung.
2. Nicht abgeholtes Gemüse kann zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung anderweitig verwendet oder weitergegeben werden.
10. Haftung
1. Der Betrieb haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
2. Für witterungsbedingte Ertragsschwankungen, Schädlingsdruck, Ernteausfälle oder natürliche Schwankungen in Menge und Zusammensetzung wird keine Haftung übernommen.
11. Keine Mitunternehmerschaft / keine Beteiligung
1. Durch den Abschluss dieses Vertrags entsteht keine Mitunternehmerschaft, Gesellschaft, Beteiligung oder Kosten- bzw. Risikoteilung.
2. Kund:innen tragen kein unternehmerisches Risiko. Eine rechtliche Einflussnahme auf betriebliche Entscheidungen ist nicht zulässig.
3. Der Betrieb wird eigenständig geführt. Die Arbeitsleistung des Betriebsführers erfolgt im Rahmen der selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit.
12. Weitergabe an Dritte
1. Neben der Abgabe an Kund:innen im Rahmen der Saisonanteile können ausgewählte Sorten und begrenzte Mengen aus der laufenden landwirtschaftlichen Urproduktion an Gastronomiebetriebe oder im Rahmen eigener Veranstaltungen verkauft oder verwendet werden.
2. Daraus ergeben sich keine Ansprüche oder Einschränkungen für bestehende Saisonanteile.
13. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
3. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betriebs.
